Bava Kamma 215

Kapitel 215

א ובאו עדים אקמייתא והודה אבתרייתא מאי
1 und nachher hinsichtlich der ersten Aussage Zeugen kommen und hinsichtlich der zweiten Aussage er selber ein Geständnis ablegt.
ב ממון המחייבתו כפל פוטרו מן החומש והא איחייב ליה עילויה כפילא או דלמא שבועה המחייבתו כפל פוטרתו מן החומש והא שבועה בתרייתא הואיל דלא קא מחייבא ליה כפילא תחייביה חומשא
2 Wie ist es nun: befreit ihn die Zahlung des Doppelten vom Fünftel, und dieser ist zur Zahlung des Doppelten verpflichtet, oder befreit ihn der zur Zahlung des Doppelten verpflichtende Eid vom Fünftel, und da der letzte Eid ihn nicht zur Zahlung des Doppelten verpflichtet, so ist er zum Fünftel verpflichtet.
ג אמר רבא ת"ש אמר לאחד מן השוק היכן שורי שגנבת והוא אומר לא גנבתי משביעך אני ואמר אמן והעדים מעידים אותו שגנבו משלם תשלומי כפל ואם הודה מעצמו משלם קרן וחומש ואשם
3 Raba erwiderte: Komm und höre: Wenn jemand zu einem von der Straße sagte: wo ist mein Ochs, den du gestohlen hast, und dieser ihm erwiderte: ich habe nicht gestohlen, und als jener zu ihm sagte: ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, und Zeugen bekunden, daß er ihn gestohlen hat, so muß er das Doppelte zahlen; gesteht er es selber ein, so muß er den Stammbetrag und das Fünftel zahlen und ein Schuldopfer darbringen.
ד והא הכא עדים הוא דמחייבי ליה כפילא הודה מעצמו אין אבל הודה אחר עדים לא
4 Hierbei verpflichten ihn ja die Zeugen zur Zahlung des Doppelten, dennoch gilt dies nur von dem Falle, wenn er es freiwillig eingesteht, nicht aber von dem Falle, wenn nach dem Auftreten der Zeugen.
ה ואי סלקא דעתך שבועה המחייבתו כפל פוטרתו מן החומש אמאי הודה אחר עדים לא מכדי הא שבועה לא קא מיחייבא ליה כפילא תחייביה חומשא
5 Wenn man nun sagen wollte, der Eid, der ihn zur Zahlung des Doppelten verpflichtet, befreie ihn vom Fünftel, weshalb nicht von dem Falle, wenn er es nach dem Auftreten der Zeugen eingesteht, der Eid hat ihn ja nicht zur Zahlung des Doppelten verpflichtet, somit sollte er ihn zum Fünftel verpflichten.
ו אלא לאו שמע מינה ממון המחייבו כפל פוטרתו מן החומש ש"מ
6 Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß nur die Zahlung des Doppelten ihn vom; Fünftel befreie. Schließe hieraus.
ז בעי רבינא חומש וכפילא בתרי גברי מאי היכי דמי כגון שמסר שורו לשני בני אדם וטענו בו טענת גנב חד נשבע והודה וחד נשבע ובאו עדים מאי
7 Rabina fragte: Wie ist es, wenn das Fünftel und das Doppelte auf zwei Personen entfallen? Wenn nämlich jemand seinen Ochsen zwei Personen übergeben hatte und sie den Einwand des Diebstahls machten; der eine beschwor es und legt ein Geständnis ab, und der andere beschwor es und Zeugen kommen.
ח מי אמרינן בחד גברא קפיד רחמנא דלא משלם חומשא וכפילא האי נשלם כפילא והאי נשלם חומשא או דלמא עלויה חד ממונא קפיד רחמנא דלא נשלם עלה חומשא וכפילא והכא נמי חד ממונא הוא תיקו:
8 Wie ist es nun; sagen wir, der Allbarmherzige habe nur bei einer Person darauf geachtet, daß nicht das Fünftel und das Doppelte zu zahlen sei, hierbei aber muß der eine das Doppelte und der andere das Fünftel zahlen, oder hat der Allbarmherzige darauf geachtet, daß bei einem Betrage nicht das Fünftel und das Doppelte zu zahlen sei, und hierbei handelt es sich um einen Betrag. – Dies bleibt unentschieden.
ט בעי רב פפא תרי חומשי או תרי כפילי בחד גברא מאי היכי דמי שטען טענת אבד ונשבע והודה וחזר וטען טענת אבד ונשבע והודה אי נמי כגון שטען טענת גנב ונשבע ובאו עדים וחזר וטען טענת גנב ונשבע ובאו עדים מאי
9 R. Papa fragte: Wie verhält es sich mit zwei Fünfteln oder zwei Doppelten bei einer Person? Wenn er nämlich den Einwand des Abhandenkommens gemacht und es beschworen hat, darauf ein Geständnis abgelegt hat, darauf zurückgetreten ist und wiederum den Einwand des Abhandenkommens gemacht und es beschworen hat, und wiederum ein Geständnis ablegt. Oder wenn er zuerst den Einwand des Diebstahls gemacht und es beschworen hat, und Zeugen gekommen sind, und er darauf zurückgetreten ist und wiederum den Einwand des Diebstahls gemacht und es beschworen hat, und Zeugen kommen.
י מי אמרינן תרי גווני ממונא קאמר רחמנא דלא נשתלמו עילוי חד ממונא והכא חד גוונא הוא או דלמא תרי ממונא אמר רחמנא דלא לשתלמו עילוי חד ממונא והכא נמי תרי ממונא נינהו
10 Wie ist es nun, sagen wir, der Allbarmherzige habe nur bestimmt, daß wegen eines Objektes nicht zwei Arten von Zahlungen zu entrichten seien, und hierbei ist es ja eine Art, oder aber bestimmte der Allbarmherzige, daß wegen eines Objektes nicht zwei Zahlungen zu entrichten seien, und auch hierbei sind es zwei Zahlungen. –
יא תא שמע דאמר רבא (ויקרא ה, כד) וחמישיתו יוסיף עליו התורה ריבתה חמישיות הרבה לקרן אחת שמע מינה:
11 Komm und höre: Raba sagte: Die Tora sagt:<i>und seine Fünftel soll er zufügen</i>, die Tora hat mehrere Fünftel für ein Objekt vorgeschrieben. Schließe hieraus.
יב תבעוהו בעלים לשומר ונשבע ושילם והוכר הגנב כפל למי אביי אמר לבעל הפקדון רבא אמר למי שהפקדון אצלו
12 Wem gehört das Doppelte, wenn der Eigentümer den Hüter aufgefordert hat, und er einen Eid geleistet und darauf bezahlt hat? Abajje sagt, es gehöre dem Depositor. Raba sagt, es gehöre dem Depositar.
יג אביי אמר לבעל הפקדון כיון דאטרחיה בשבועה לא מקני ליה כפילא רבא אמר למי שהפקדון אצלו כיון דשילם מקני ליה כפילא
13 Abajje sagt, es gehöre dem Depositor, denn da er jenen mit der Eidesleistung bemüht hat, so hat er ihm das Doppelte nicht zugeeignet; Raba sagt, es gehöre dem Depositar, denn da er Ersatz geleistet hat, so hat ihm jener das Doppelte zugeeignet. –
יד וקא מיפלגי בדיוקא דמתניתין דתנן המפקיד אצל חבירו בהמה או כלים ונגנבו או שאבדו שילם ולא רצה לישבע שהרי אמרו שומר חנם נשבע ויוצא נמצא הגנב משלם תשלומי כפל טבח ומכר משלם תשלומי ארבעה וחמשה למי הוא משלם למי שהפקדון אצלו
14 Sie streiten über die Auslegung der folgenden Mišna. Wir haben gelernt: Wenn jemand seinem Nächsten Vieh oder Geräte zur Verwahrung gegeben hat und sie gestohlen worden oder abhanden gekommen sind, und dieser bezahlt und nicht schwören will, sie sagten nämlich, ein unentgeltlicher Hüter könne schwören und ersatzfrei sein, so muß der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte, und wenn er es geschlachtet oder verkauft hat, das Vier- oder Fünffache an den Depositar zahlen;
טו נשבע ולא רצה לשלם ונמצא הגנב משלם תשלומי כפל טבח ומכר משלם תשלומי ארבעה וחמשה למי הוא משלם לבעל הפקדון
15 wenn er aber schwört und nicht bezahlen will, so muß der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte, und wenn er es geschlachtet oder verkauft hat, das Vier oder Fünffache an den Depositor zahlen.
טז אביי דייק מרישא רבא דייק מסיפא אביי דייק מרישא דקתני שילם ולא רצה לישבע טעמא דלא רצה לישבע
16 Abajje folgert aus dem Anfangsatze und Raba folgert aus dem Schlußsatze. Abajje folgert aus dem Anfangsatze, denn es heißt: und dieser bezahlt und nicht schwören will, nur wenn er nicht schwören will,